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Freier Beruf

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Freier Beruf Artikel

Als Freie Berufe werden Berufe genannt, die gesetzlich weder der Gewerbeordnung unterliegen, noch die rechtliches Merkmal eines Unternehmers haben.

Als freiberuflich werden, in dem Gegensatz zu gewerblichen Tätigkeiten, Berufe genannt, die wissenschaftlich, beratend, künstlerisch, erziehend, unterrichtend oder mit geistigen Dienstleistungen verbunden sind (zum Beispiel Dozenten, Journalisten, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, die Heilberufe, Dolmetscher/Übersetzer), und in der Regel ein Studium voraussetzen (Katalogberufe gem. § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Hierneben gibt es die sog. katalogähnlichen Berufe, vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Eine Erwähnung der Freien Berufe findet sich auch in § 1 Abs. 2 PartGG. Nicht zur Freiberuflichkeit gehören sozial nicht anerkannte Berufe (z. B. Hellsehen), die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Wer sich beruflich innerhalb dieser engen Grenzen selbständig machen kann, ist in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig; die Letztentscheidung hierüber fällt das örtliche Finanzamt. In der Praxis ist die Unterscheidung "Freiberufler" vs. "Gewerbetreibender" demnach auch ein rein steuerrechtliches Problem, wenn man vom Selbstverständnis der Freien Berufe einmal absieht.

Der Status der Freiberuflichkeit kann entfallen, wenn ein Freiberufler in seiner Tätigkeit vornehmlich gewerbliche Leistungen vollbringt. Hierzu gehören beispielsweise der Verkauf von Waren (zum Beispiel bei Apothekern). Eine Kapitalgesellschaft wird, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Aktivität, nie als Freiberufler behandelt.

In Deutschland gibt es derzeit etwa 1 Million Freiberufler, von denen ungefähr 815 Tausend selbstständig sind; diese beschäftigen rund 2,5 Millionen Mitarbeiter und 160 Tausend Auszubildende (IFB-Schätzung, Stand: 1.1.2004). Die wirtschaftliche Bedeutung ist also mit dem des Handwerks oder des Mittelstandes vergleichbar. Dem entsprechend gibt es innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (www.bmwa.bund.de) ein eigenes wirtschaftspolitisches Referat für die Freien Berufe.

Eine 1994 ausschließlich für eine gemeinschaftliche Zusammenarbeit zwischen Freiberuflern geschaffene Rechtsform ist die Partnerschaftsgesellschaft. Sie verbindet den Gedanken der persönlichen Haftung, wie er auch durch die Offene Handelsgesellschaft geregelt wird, mit der Beschränkung der Haftung auf den jeweils durchführenden Freiberufler. Sie wirdins Partnerschaftsregister eingetragen und ist somit eine rechtsfähige juristische Person, vgl. PartGG. Die Partnerschaftsgesellschaft wird trotz ihrer weitreichenden Vorteile bisher kaum genutzt.

Angehörige der freien Berufe sind in dem Gegensatz zu Gewerbetreibenden bei der Wahl ihres Firmensitzes nicht an die Vorgaben und Zulässigkeiten eines Bebauungsplanes gebunden, sondern können sich nach §13 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in allen Gebietstypen mit Ausnahme von Sondergebieten niederlassen, solange sie nicht mehr als 50 Prozent der Gebäudefläche beanspruchen.

1999 definierte der deutsche Gesetzgeber Kriterien für eine sogenannte Scheinselbständigkeit. Wer sie erfüllte, verlor den Status der Freiberuflichkeit. Diese Gesetzesänderungen ließen die meisten Arbeitsverhältnisse von Freien Mitarbeitern illegal werden und verleiteten die Arbeitgeber zu zahlreichen Entlassungen, da sie nachträgliche Sozialabgaben befürchteten. Das Gesetz ist mittlerweile wieder außer Kraft.

In der Kritik sind derzeit die zu dem Teil überkommenen Standesregeln der Freien Berufe: So hat etwa die EU-Kommission in dem Februar 2004 auf wettbewerbsrechtliche Probleme hingewiesen und die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, nicht zu rechtfertigende gesetzliche Beschränkungen bei freiberuflichen Dienstleistern, zu dem Beispiel Gebührenordnungen oder bei der Werbung, aufzuheben.

Folgende Berufe gehören u.a. zu den Freien Berufen, bzw. können freiberuflich tätig werden:

Siehe auch: Freelancer

Buch-Tipp: Das Zauberbuch der Freien Hexe. Geschichte & Werkzeug. Gut als Basis In ihrer Reihe Zauberbuch für Freie Hexen konzentriert sich RavenWolf auf die allein-arbeitende Hexe. Wie stets führt sie sehr menschlich an das Gebiet der neuen Hexerei heran, was die Lektüre ihrer Bücher, auch diesem sehr angenehm macht. Das Buch ist klar gegliedert muss aber, wie RavenWolf selbst anfangs sagt, nicht von vorne...

Weblinks


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